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Aktualisiert23. Januar 2026

Richtlinien für den Abschnitt "Jobs & Karriere"

Es gelten auch Anzeigenregeln.

Allgemeines:

  • Die Bezeichnung des Stellenangebots sollte der Beschreibung der Jobanzeige entsprechen
  • Bei der Beschreibung sollten die Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen so verständlich wie möglich angegeben werden

Anzeigetitel:

  • Der Anzeigetitel sollte nur die Bezeichnung eines Stellenangebots im Nominativ enthalten
  • Die Bezeichnung des Stellenangebots sollte so verständlich wie möglich zusammengefasst werden

Folgende Anzeigen sind nicht gestattet:

  • die Rechte von Bewerbern bezogen auf Geschlecht, Alter, Nationalität, Sprache, Familienstand und sonstige Eigenschaften, die nicht mit beruflichen Kompetenzen verbunden sind, einschränken
  • die Vorauszahlung, Einkauf von Produkten oder Leistungen bedürfen
  • die intimen Leistungen, Begehung von kriminellen Handlungen voraussetzen

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